AFRAC veröffentlicht die AFRAC-Stellungnahme 33: Kapitalkonsolidierung (UGB). Die Stellungnahme befasst sich mit der Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nach UGB sowie der Bilanzierung allfällig vorliegender Anteile anderer Gesellschafter und des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw passiven Unterschiedsbetrags.
Das Ziel der Stellungnahme liegt in der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften, indem sowohl die Regelungen der Vollkonsolidierung konkretisiert als auch die im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss bestehenden Zweifelsfragen entsprechend adressiert werden.
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