EFRAG veröffentlicht ihre endgültige Stellungnahme zum IASB ED/2021/7 "Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben". Mit diesem soll es kleinen und mittelgroßen Tochterunternehmen ermöglicht werden, die IFRS mit reduzierten Angabevorschriften anzuwenden.
Im Allgemeinem begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB und stimmt dem vorgeschlagenen Projektziel zu. EFRAG hebt die folgenden Punkte hervor:
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