AFRAC veröffentlicht die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristige fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches.
Im Rahmen der Überarbeitung der Stellungnahme wurde eine Konkretisierung der Anforderungen an die Bewertung von Verpflichtungen gegenüber indirekten Beteiligten vorgenommen. Es wurden die Rz 32, 33, 49a, 55 und 56 sowie die Erläuterungen zu den Rz 33 und 55 in diesem Zusammenhang angepasst. Zudem erfolgte im Rahmen der Überarbeitung die Neuaufnahme der Erläuterungen zu Rz 12.
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