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AFRAC veröffentlicht den Entwurf einer umfassenden Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 15: Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB). Die folgenden Änderungen werden vorgeschlagen:
- | Neuformulierung der Rz (27), |
- | Erweiterung der Ausführungen zum Micro-, Gruppen- und Macro-Hedges (Rz (34) ff), |
- | Aufteilung der Rz (43) auf die Rz (43a) bis (43c) sowie Erweiterung der Ausführungen, |
- | Neuaufnahme der Rz (47a) zur Neukalibrierung ("Rebalancing") der Sicherungsbeziehung, |
- | Erweiterung der Bewertung von Finanzinstrumenten mit eingebetteten Derivaten um die (71a) bis (71d), |
- | Neuaufnahme des Abschnitts 9 "Auswirkungen der Anpassung von Benchmark-Referenzwerten", |
- | Ergänzung und Anpassung der Rz (10), (13), (17), (23), (31), (35), (40), (43), (45), (54), (71), (77), (78), |
- | Redaktionelle Änderungen der Rz (1), (3), (18), (20), (38), (39), (41), (42), (51), (56), (65), (69), |
- | Ergänzung der Erläuterungen zu den Rz (39), (40) und (45), (47) f, |
- | Aufnahme von Erläuterungen zu den Rz (27), (30) und (31), (34a), (34b), (41), (43), (43b), (43c), (47), (49), (54), (71) bis (71c) und (77a) ff, (77d), (77f) und |
- | Aktualisierung der Literatur sowie redaktionelle Änderungen der Erläuterungen zu den Rz (2), (10), (14), (17) und (18), (22), (23), (25), (29), (36), (37), (38), (44), (51), (57), (59) ff, (65), (69) und (72). |
Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 20. 10. 2020 an office@afrac.at.
AFRAC lädt zu seiner jährlichen, kostenlosen Informationsveranstaltung IASB&EFRAG@AFRAC 2020 am 6. 11. 2020 ein. Die Veranstaltung wird heuer virtuell durchgeführt.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf "Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)" veröffentlicht.
EFRAG kam zu dem Schluss, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der Europäischen Union (EU) erfüllen.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) führte in Abstimmung mit europäischen nationalen Standardsetzern und dem International Accounting Standards Board (IASB) einen Feldtest mit Unternehmensvertretern zum IASB ED/2019/7 "Allgemeine Darstellung und Angaben" durch.
Die Teilnehmer wurden angehalten, die Vorschläge des IASB auf ihre Abschlüsse anzuwenden und im Anschluss einen Fragebogen zu beantworten. Die Ergebnisse wurden anschließend in dem Feldtest-Workshop diskutiert und in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlicht. Der ED des IASB steht noch bis 30. 9. 2020 zur Kommentierung offen. AFRAC wird zum ED Stellung beziehen.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ein Diskussionspapier "Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive" publiziert. Darin werden unterschiedliche Ansätze, um bestehende Rechnungslegungslücken in Bezug auf diese Vermögenswerte und Schulden zu adressieren, aufgezeigt.
Es werden drei mögliche Ansätze erläutert:
- | keine Änderungen an den bestehenden IFRS; |
- | Änderungen und Klarstellungen bestehender IFRS-Vorschriften; oder |
- | die Entwicklung eines neuen Standards für Kryptovermögenswerte und -schulden bzw. einer breiteren Kategorie von digitalen Vermögenswerten (oder Schulden). |
EFRAG bittet um Stellungnahmen bis 31. 7. 2021. AFRAC wird zum DP Stellung nehmen.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung zu der "Veränderung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)" veröffentlicht.
Mit der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. 1. 2023 beginnen, konform, wird das Auslaufdatum für die befristete Befreiung der Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" ebenfalls um zwei Jahre verschoben.
Im Rahmen einer Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung der Europäischen Kommission wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in zwei Briefen gebeten, Vorbereitungsarbeiten für die mögliche Ausarbeitung eines gemeinsamen Satzes von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu leisten.
Accountancy Europe (AE) hat im Juli 2020 auf die folgenden Konsultationen geantwortet:
- | die EFRAG-Übernahmeempfehlung zu der "Veränderung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4); |
- | das EBA-Konsultationspapier zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von bilanziell aktivierter Software; |
- | das Konsultationspapier der Europäischen Kommission zur Erneuerung der nachhaltigen Finanzstrategie; |
- | das Konsultationspapier der Europäischen Kommission zum Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; |
- | das IAASB-Konsultationspapier zum vorgeschlagenen Leitfaden: Extended external Reporting (EER) Assurance; |
- | den Exposure Draft des IASB "General Presentations and Disclosure (Primary Financial Statements) und den zugehörigen EFRAG-Stellungnahmeentwurf; |
- | den Konsultationsentwurf des International Integrated Reporting Council (IIRC) zur Revision des International <IR> Framework. |
https://tinyurl.com/y4ueauwo https://tinyurl.com/y379vmx8
https://tinyurl.com/y452m32a https://tinyurl.com/yyz7o7g7
https://tinyurl.com/y4dcpapn https://tinyurl.com/yyqddzqf
Die Europäische Kommission startete im Februar 2020 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen ist auf der Webseite der Kommission abrufbar.
Das Konsultationsdokument beinhaltete ua den Vorschlag, dass ein EU-Standardsetzer installiert werden könnte, der europäische Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung festlegt.
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat eine öffentliche Erklärung publiziert, in der sie eine Koordinierung der Aufsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Emittenten für Mietkonzessionen als Ergebnis der COVID-19-Pandemie empfehlen.
ESMA empfiehlt, dass die nationalen zuständigen Behörden keine Aufsichtsmaßnahmen zur Anwendung der derzeitigen EU-Fassung von IFRS 16 enthaltenen Vorschriften zur Modifikation von Leasingverträgen gegenüber auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen, die in den Anwendungsbereich der Änderung von IFRS 16 fallen würden, zu priorisieren. Dies gilt für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. 7. 2020 enden, sofern die Transaktionen nach Grundlage der Änderungen von IFRS 16 bilanziert werden.
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat eine Aktualisierung ihres Berichtshandbuchs zum European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlicht.
Das Handbuch, soll eine Anleitung zu den häufigsten Problemen, die bei der Erstellung von Inline-XBRL-Instanzdokumenten in Übereinstimmung mit der ESEF-Verordnung auftreten, darstellen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat "Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)" herausgegeben. Darin werden Sachverhalte adressiert, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken könnten, wenn ein bestehender Referenzzinssatz ersetzt wird.
Die Änderungen beziehen sich auf:
- | Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten |
- | Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen |
- | Angaben |
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. 1. 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gestattet.
Die Treuhänder der International Financial Reporting Standards-Stiftung (IFRS-Stiftung) haben eine überarbeitete Fassung des Handbuch für den Konsultationsprozess herausgegeben. Die Aktualisierungen betreffen die Klarstellung der Verbindlichkeit der veröffentlichten Agendaentscheidung des Interpretations Committee und einen zusätzlichen Schritt des Konsultationsprozesses, der eine Abstimmung und Zustimmung des Boards erfordert.
Die International Financial Reporting Standrads-Stiftung (IFRS-Stiftung) hat die "IFRS-Taxonomie 2020 - Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16)" veröffentlicht. Sie wurde um Elemente ergänzt, mit denen die neuen Angabevorschriften abgebildet werden können, die sich aus den Änderungen an IFRS 16 ergeben.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat vorgeschlagene Ergänzungen der IFRS-Taxonomie 2020 in Bezug auf die Änderungen an IFRS 17, IFRS 4 und IAS 16 veröffentlicht.
Diese enthalten Elemente zur Abbildung der neuen Vorschriften die
- | im alten sowie neuen Versicherungsstandard, IFRS 17 und IFRS 4; und |
- | in IAS 16 in Bezug auf Entnahmen vor beabsichtigter Nutzung |
erfasst sind.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig - Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderungen an IAS 1)" veröffentlicht. Damit verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. 1. 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat formale Korrekturen betreffend IFRS 17 "Versicherungsverträge" und eine Fehlerliste (ebenfalls im Rang formaler Korrekturen) zu den Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht.
Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat eine Aktualisierung der Übersicht veröffentlicht, inwieweit einzelne International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) im Einklang mit den entsprechenden International Financial Reporting Standards (IFRS) stehen.
Die International Federation of Accountants (IFAC) hat gemeinsam mit der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften und dem International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) ein Rechnungslegungsinstrument für Regierungen herausgegeben. Dieses soll dabei unterstützen, in der Rechnungslegung des öffentlichen Sektors, bei der Analyse von Interventionsprogrammen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die beste ausgeübte Praxis anwenden zu können.
Die COVID-19-Pandemie veranlasste Regierungen Maßnahmen zur Unterstützung zu ergreifen. Die International Federation of Accountants (IFAC) hat die Staats- und Regierungschefs der G20 aufgefordert, beim Ausgleich dieser Ausgaben die Selbstverpflichtung zu Nachhaltigkeit, Transparenz, Integrität, regulatorischer Konsistenz und globaler Zusammenarbeit zu stärken.
Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat den Exposure Draft 73 "COVID-19: Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens" veröffentlicht. Darin wird vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Standards IPSAS 41 "Finanzinstrumente" und IPSAS 42 "Sozialleistungen" sowie der Änderungen an IPSAS 36, IPSAS 41 und IPSAS 19 auf den 1. 1. 2023, zu verschieben.
Katharina van Bakel-Auer/Jacqueline Strakova