Ein Unternehmer erhält für Zwecke der Ausweitung der Produktion von einer Gemeinde im Jahr 1997 ein Grundstück im Wert von 20 Mio. öS sowie für die Anschaffung von Produktionsanlagen einen Investitionszuschuss von nochmals 20 Mio. öS. Gemäß dem mit der Gemeinde abgeschlossenen Vertrag ist der Unternehmer verpflichtet, bei Einstellung der geförderten Produktionstätigkeit innerhalb von 10 Jahren den Zuschuss zurückzuzahlen bzw. für das Grundstück 20 Mio. öS zu bezahlen.
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