Die IFRS unterscheiden im Bereich von Immobilien zwischen Sachanlagen (Property, Plant and Equipment) und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Investment Property). Für Investment Property besteht mit IAS 40 ein eigener Standard, der die Bilanzierung und den Ausweis regelt.
Für den Jahresabschlussadressaten wird durch die gesonderte Bilanzierung des Investment Property das nicht betriebsnotwendige Immobilienvermögen eines Unternehmens ersichtlich. Dieses Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es - trotz der grundsätzlichen langfristigen Behalteabsicht - kurzfristig veräußert werden könnte und dass die Erträge und Aufwendungen losgelöst von den übrigen betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens anfallen. Durch die getrennte Darstellung im Jahresabschluss ist auch eine gesonderte Beurteilung durch den Leser des Jahresabschlusses möglich; die Erträge aus dem Investment Property können rein auf dieses Vermögen bezogen werden, ebenso ist es möglich, das operative Ergebnis in Relation zum betrieblich notwendigen Anlagevermögen zu betrachten. Somit wird auch der Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Branche erleichtert, die mehr oder weniger nicht betriebsnotwendiges Vermögen aufweisen.
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