Die Übernahme der vierten Richtlinie in das österreichische Bilanzrecht führte zu einer Verringerung, aber nicht zu einer Ausschaltung der Bildung von stillen Reserven. Die diskutierte Änderung des Niederstwertprinzips zugunsten der Tagesbewertung würde zu einem Ende der stillen Reserven-Bildung führen.
Das österreichische Bilanzrecht ist seit fast 100 Jahren vom Niederstwertprinzip, begleitet vom extremen Vorsichtsprinzip, mit der Einladung zur Bildung stiller Reserven beherrscht.
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