Wissens-Check

Ist das Verhalten des Dienstnehmers ein vorzeitiger Austritt?

Tina Dangl / Mag. Ernst Patka

Der vorzeitige Austritt (= sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer) ist eine "empfangsbedürftige Willenserklärung". Das bedeutet, der Dienstnehmer gibt dem Dienstgeber deutlich, bestimmt und ohne Zweifel (und nicht unbedingt schriftlich) zu verstehen, dass er das Dienstverhältnis beenden möchte.

Genau da liegt die Schwierigkeit: Will der Dienstnehmer unzweifelhaft das Dienstverhältnis beenden, wenn er zB nach einer hitzigen Debatte mit dem Chef die Firmenschlüssel auf den Tisch knallt und mit den Worten "Ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr" das Büro verlässt?

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Artikel-Nr.
PVP 2017/39

26.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Tina Dangl

Mag. Tina Dangl ist Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin, Personalrechtsexpertin (Mitgestalterin des PV-BLOG: www.pv-praxiswissen.at), Vortragende (WIFI, ARS, Business Circle, Forum Verlag und bei In-Haus-Schulungen), Steuerberater-Berufsanwärterin und war Kanzleileiterin der auf In-Haus-Schulungen, Wissensvermittlung (nach der U.N.I-Methode; Unterhaltsam, Nachhaltig, Informativ) und Beratungen (Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht) spezialisierten Kanzlei Mag. Ernst Patka.

Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.