Der vorzeitige Austritt (= sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer) ist eine "empfangsbedürftige Willenserklärung". Das bedeutet, der Dienstnehmer gibt dem Dienstgeber deutlich, bestimmt und ohne Zweifel (und nicht unbedingt schriftlich) zu verstehen, dass er das Dienstverhältnis beenden möchte.
Genau da liegt die Schwierigkeit: Will der Dienstnehmer unzweifelhaft das Dienstverhältnis beenden, wenn er zB nach einer hitzigen Debatte mit dem Chef die Firmenschlüssel auf den Tisch knallt und mit den Worten "Ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr" das Büro verlässt?
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