Ein in der Praxis heiß diskutiertes Thema, das ich in 2 Teilen (Fortsetzung im September-Heft) praxisgerecht und in Form einer KV-Übersicht aufarbeite.
Die Lehre ist in dieser Frage sehr gespalten. Die Befürworter berufen sich darauf, dass der Zuschlag Teil des Entgelts für die geleistete Teilzeitmehrarbeit darstellt und daher logischerweise auch in die Berechnung der Sonderzahlung einzubeziehen ist (auch Überstunden werden unter Berücksichtigung des Zuschlages in die Berechnung der Sonderzahlungen einbezogen).
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