Kurzböck informiert

Ist der Mehrarbeitszuschlag in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen?

Wilhelm Kurzböck

Ein in der Praxis heiß diskutiertes Thema, das ich in 2 Teilen (Fortsetzung im September-Heft) praxisgerecht und in Form einer KV-Übersicht aufarbeite.

Die Lehre ist in dieser Frage sehr gespalten. Die Befürworter berufen sich darauf, dass der Zuschlag Teil des Entgelts für die geleistete Teilzeitmehrarbeit darstellt und daher logischerweise auch in die Berechnung der Sonderzahlung einzubeziehen ist (auch Überstunden werden unter Berücksichtigung des Zuschlages in die Berechnung der Sonderzahlungen einbezogen).

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Artikel-Nr.
PVP 2008/69

22.08.2008
Heft 8/2008
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.