Das in der Praxis heiß diskutierte Thema, ob der Mehrarbeitszuschlag in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen ist, bereite ich praxisgerecht und in Form einer KV-Übersicht auf. In diesem Heft finden Sie den zweiten Teil (= Schluss) meines Beitrages.
Hier ist die Situation der Berechnung ein wenig diffiziler. Der KV-Text zur sog "Jahresremuneration" lautet:
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