Im Erlass vom 17. 5. 1994 (AÖF 198/94) vertritt das BMF bezüglich der Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen die Ansicht, dass aufgrund des Prinzips der periodengerechten Gewinnabgrenzung die aufwandswirksame Bildung von bisher nicht gebildeten Jubiläumsgeldrückstellungen1) unzulässig sei. Das Nachholverbot gelte laut BMF auch in solchen Fällen, in denen der Steuerpflichtige die Rückstellung aufgrund des Übergangs auf das RLG (erstmals) bilden musste (vgl. Punkt 2.1 des Erlasses). Ob in den Fällen der erstmaligen handelsrechtlichen Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen aufgrund des RLG tatsächlich das Nachholverbot gilt, erscheint allerdings zweifelhaft.
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