Buchhaltung und Bilanzierung

Jubiläumsgeldrückstellung und Nachholverbot

Klaus Hirschler / Michael Tumpel

Im Erlass vom 17. 5. 1994 (AÖF 198/94) vertritt das BMF bezüglich der Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen die Ansicht, dass aufgrund des Prinzips der periodengerechten Gewinnabgrenzung die aufwandswirksame Bildung von bisher nicht gebildeten Jubiläumsgeldrückstellungen1) unzulässig sei. Das Nachholverbot gelte laut BMF auch in solchen Fällen, in denen der Steuerpflichtige die Rückstellung aufgrund des Übergangs auf das RLG (erstmals) bilden musste (vgl. Punkt 2.1 des Erlasses). Ob in den Fällen der erstmaligen handelsrechtlichen Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen aufgrund des RLG tatsächlich das Nachholverbot gilt, erscheint allerdings zweifelhaft.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 38

20.02.1996
Heft 2/1996
Autor/in
Michael Tumpel

Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel ist Dean der JKU Business School und Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz, Leiter der Arbeitsgruppe Umsatzsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Redaktion der Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK). Er vertritt die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Indirect Tax Committee der CFE.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.