Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Jubiläumsgeldrückstellungen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Die steuerliche Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen hat in der Vergangenheit immer wieder Anlaß zu Diskussionen gegeben. Im Verhältnis zum Handelsrecht ergeben sich daher besonders im Wirtschaftsjahr 1999 bzw. einem abweichenden Wirtschaftsjahr 1998/99 Übergangsprobleme.

§ 198 Abs. 8 Z. 4 lit. c HGB i.d.F. EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1996 (BGBl. 1996/304) schreibt vor, daß Rückstellungen für Jubiläumsgelder zwingend zu bilden sind. Die ErläutRV zum EU-GesRÄG 1996 bezeichnen die ausdrückliche Erwähnung der Jubiläumsgelder als bloße Klarstellung und geben damit zu erkennen, daß handelsrechtlich auch vor 1996, zumindest aber seit dem Inkrafttreten des RLG (BGBl. 1990/475) bereits eine Verpflichtung zur Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen bestand.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 343

20.11.1999
Heft 11/1999
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.