Judikatur

Kann der Betriebsrat - trotz Entlassung - bis zur gerichtlichen Zustimmung weiterhin uneingeschränkt im Unternehmen wirken?

RAA Mag. Markus Löscher

Der Betriebsrat wird entlassen. Der Betriebsinhaber hat umgehend gemäß § 122 Abs 3 ArbVG beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht auf nachträgliche Zustimmung geklagt.

Darf der Betriebsinhaber zwischenzeitlich den Zugang zum Unternehmen - nur in Begleitung möglich - für den Betriebsrat einschränken?

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Artikel-Nr.
PVP 2017/40

26.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Markus Löscher

RA Mag. Markus Löscher ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Littler.