Rechnungswesen

Kapitalanforderungen nach dem Finanzkonglomerategesetz (Teil 1)

Dr. David Grünberger, CPA / FMA Wien

Mit dem neuen Finanzkonglomerategesetz (FKG, BGBl I 2004/70) werden Gruppen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen seit dem 1. Jänner 2005 einer zusätzlichen Beaufsichtigung unterworfen (Finanzkonglomerate). Das FKG verlangt eine branchenübergreifende Mindestkapitalausstattung auf der Grundlage der Eigenmittelanforderungen des BWG und des VAG. Damit soll eine angemessene Kapitalausstattung gewährleistet werden, die unter den bestehenden Eigenmittelvorschriften des BWG und des VAG nicht ausreichend verwirklicht werden kann. In diesem ersten Teil des Beitrags werden die zulässigen Methoden der Eigenmittelberechnung und die Anforderungen an die Methoden dargestellt, im folgenden zweiten Teil die Anwendung der Methode des konsolidierten Abschlusses und die freiwillige Anwendung der Methoden des FKG innerhalb der Branchenbestimmungen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/89

27.10.2005
Heft 10/2005
Autor/in
David Grünberger

Dr. David Grünberger, CPA leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB und das ISSB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss.