Mit dem neuen Finanzkonglomerategesetz (FKG, BGBl I 2004/70) werden Gruppen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen seit dem 1. Jänner 2005 einer zusätzlichen Beaufsichtigung unterworfen (Finanzkonglomerate). Das FKG verlangt eine branchenübergreifende Mindestkapitalausstattung auf der Grundlage der Eigenmittelanforderungen des BWG und des VAG. Damit soll eine angemessene Kapitalausstattung gewährleistet werden, die unter den bestehenden Eigenmittelvorschriften des BWG und des VAG nicht ausreichend verwirklicht werden kann. Im ersten Teil des Beitrags wurden die zulässigen Methoden der Eigenmittelberechnung und die Anforderungen an die Methoden dargestellt, in diesem zweiten Teil die Anwendung der Methode des konsolidierten Abschlusses und die freiwillige Anwendung der Methoden des FKG innerhalb der Branchenbestimmungen.
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