Gesellschafts- & Steuerrecht

Kapitalaufbringung durch Forderungen

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Anmerkungen zu OLG Graz 5 R 244/06a vom 6. 3. 20071)

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Graz betrifft bisher in der Rechtsprechung bisher nicht behandelte Fragen zur Haftung des Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfers. Zum einen geht es darum, ob die Haftung mit dem Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens abgewendet werden kann (dh eine ordnungsgemäße Prüfung hätte die Kapitalmaßnahme verhindert und hat deswegen keinen Schaden bewirkt), zum anderen werden die Voraussetzungen für die Einbringung von Forderungen als Sacheinlage zur Verrechnung behandelt. Der Beitrag nimmt vor dem Hintergrund des Urteils des OLG dazu Stellung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2007/92

23.11.2007
Heft 11/2007
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.