Artikelrundschau / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Kapitalertragsteuerpflicht einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Renner, SWK 31/2017, S. 1308)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Aus einer Betätigung einer KöR außerhalb eines BgA erzielte Kapitalerträge seien mittels KESt-Abzugs beschränkt steuerpflichtig. Eine Befreiung von der KESt-Pflicht komme nicht in Betracht. Einerseits sei diese Betätigung nicht steuerbar und somit nicht steuerbefreit, andererseits sei die Abgabe einer KESt-Befreiungserklärung mangels Betriebseigenschaft nicht möglich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/64

24.01.2018
Heft 1-2/2018