Der vorliegende Beitrag stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der derzeitig geltenden Vorschriften für die Kapitalflussrechnung nach KFS/BW 2 und IAS 7 dar und vergleicht diese auch mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard 21.
Neben der Prüfung durch den Abschlussprüfer werden Jahres- und Halbjahresabschlüsse sowie für Unternehmen des Prime Market auch die Quartalsberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen mit Herkunftsmitgliedstaat Österreich von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) mittels Stichprobenauswahl geprüft. Seit der Gründung im Jahr 2013 fällt auf, dass jedes Jahr Teile der Kapitalfluss- bzw Cashflow-Rechnung (in weiterer Folge "CF-Rechnung") als Prüfungsschwerpunkte definiert werden und dass es in diesem Bereich auch regelmäßig zu Fehlerfeststellungen kommt.1 Die jährlichen Prüfungsschwerpunkte werden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf Vorschlag der OePR erstellt, wobei auch die Schwerpunkte der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu berücksichtigen sind.2 So war im Jahr 2015 die CF-Rechnung nach dem International Accounting Standard (IAS) 7 von der ESMA als Prüfungsschwerpunkt festgesetzt worden.3 In Österreich wurden dabei sechs Fehler (18 % des überprüften Samples)4 bei der CF-Rechnung festgestellt, was dem europäischen Schnitt5 entspricht. In Deutschland kam es hingegen zu gar keinen Fehlerfeststellungen in Bezug auf die CF-Rechnung durch die deutsche Prüfstelle (dPR).
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