Arbeitsrecht

Karfreitag: Zulässiges Feiertagsprivileg oder verbotene Diskriminierung?

ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl

Das OLG Wien1 hatte kürzlich zu entscheiden, ob einem konfessionslosen Arbeitnehmer, der am Karfreitag gearbeitet hat, Feiertagsarbeitsentgelt gem § 9 Abs 5 ARG gezahlt werden muss. Nach § 7 Abs 3 ARG ist der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag. Der Kläger machte geltend, dass die entgeltfortzahlungspflichtigen Freistellungen bzw das Feiertagsarbeitsentgelt auch jenen Arbeitnehmern einzuräumen seien, die keiner der in § 7 Abs 3 ARG genannten Religionsgemeinschaften angehören. Dazu berief er sich auf eine Ungleichbehandlung aufgrund der Religion und der Weltanschauung. Unter Anwendung des europarechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung (Art 1 GleichbRahmenRL; Art 21 Abs 1 GRC) kam das OLG Wien zum Ergebnis, dass § 7 Abs 3 ARG gegen das unionsrechtliche Antidiskriminierungsrecht verstößt, daher von nationalen Gerichten unangewendet gelassen werden muss, sodass auch der Kläger einen Freistellungsanspruch für den Karfreitag und damit für die geleistete Arbeit Anspruch auf das Feiertagsarbeitsentgelt gem § 9 Abs 5 ARG hat. Dieses Urteil lässt - wie im Folgenden dargestellt wird - wesentliche Aspekte außer Acht.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/462

16.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Beatrix Karl
ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl ist stellvertretende Leiterin des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Zudem ist sie Vizedirektorin des Österreichischen Instituts für Europäische Rechtspolitik und Obfrau der österreichischen Sektion des European Institute of Social Security.
 
Publikationen ua: Auswirkungen des europäischen Wettbewerbsrechts und des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs auf die Leistungserbringung in der Krankenversicherung (2005); Neues vom EuGH zum Recht auf Zugang zu den nationalen Sozialsystemen, in Aschauer/Kohlbacher (Hrsg), Jahrbuch Sozialversicherungsrecht 2015 (2015) 75 – 91 sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.