Artikelrundschau / Steuerrecht

Karlovsky, Die Haftung der Muttergesellschaft für Abgabenschulden der Tochtergesellschaft aufgrund "faktischer" Einflussnahme, ÖStZ 2017/770, 535

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Leitungsorgane untergeordneter Konzerngesellschaften müssen sich mitunter dem Willen der Muttergesellschaft beugen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit Einflussnahmen, die dazu führen, dass Tochtergesellschaften ihre abgabenrechtlichen Pflichten verletzen, eine Haftung der Muttergesellschaft auslösen können. Im an die Leitungsfunktion anknüpfenden Haftungsregime des § 9 BAO kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn der faktisch die Geschäftsführung Ausübende nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte und als Haftungspflichtiger der formell bestellte "Strohmann" verblieb. Aus diesem Grund wurde mit § 9a BAO eine Haftungsbestimmung geschaffen, die nicht auf die rechtliche Befähigung des Einflussnehmenden, sondern sein faktisches Tätigwerden abstellt. Der Beitrag geht nun ua der Frage nach, welche Rolle § 9a BAO in Hinkunft in Konzernsachverhalten spielen könnte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6579/23/2017

21.12.2017
Heft 6579/2017