In einem deutschen Ausgangsfall hat der EuGH entschieden, dass es keine Diskriminierung wegen des Alters darstellt (und somit zulässig ist), ein Dienstverhältnis nach Erreichen des Regelpensionsalters des Dienstnehmers nur noch befristet fortzusetzen (EuGH 28. 2. 2018, C-46/17, John). Auch wiederholte Befristungen hintereinander sind dann kein verbotener "Kettenarbeitsvertrag".
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