In aller Kürze

Kein Recht auf unbefristeten Dienstvertrag im Pensionsalter

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In einem deutschen Ausgangsfall hat der EuGH entschieden, dass es keine Diskriminierung wegen des Alters darstellt (und somit zulässig ist), ein Dienstverhältnis nach Erreichen des Regelpensionsalters des Dienstnehmers nur noch befristet fortzusetzen (EuGH 28. 2. 2018, C-46/17, John). Auch wiederholte Befristungen hintereinander sind dann kein verbotener "Kettenarbeitsvertrag".

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Artikel-Nr.
ARD 6589/1/2018

08.03.2018
Heft 6589/2018