In aller Kürze

Kein Vorsteuerabzug für Pkw des Gerichtssachverständigen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Bei der Anschaffung eines Pkw durch einen Unternehmer besteht nur ausnahmsweise ein Recht zum Vorsteuerabzug, ua dann, wenn das Kfz zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dient (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG). Ein Gerichtssachverständiger, der regelmäßig Richter und anderes Gerichtspersonal mit seinem Pkw zu Unfall- oder Verhandlungsorten mitnimmt und dafür erhöhtes Kilometergeld verrechnet, kann sich nach Ansicht des VwGH (2013/15/0196) keinesfalls auf diese Ausnahmebestimmung berufen, weil kein ausreichender Zusammenhang der Beförderung mit dem eigentlichen Unternehmenszweck besteht.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/342

07.06.2016
Heft 10/2016