Aus dem Alltag eines Personalchefs

Keine Dienstvertragsbeendigung trotz einvernehmlicher Auflösung?

Mag. Manfred Lindmayr

Allgemeinwissen ist, dass bei einer Arbeitgeberkündigung zuvor, bei einer Entlassung danach der Betriebsrat zu informieren ist und er auch bestimmte Mitwirkungsrechte bei diesen Beendigungsarten hat.

Hingegen stelle ich fest, dass rund um die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses Wissenslücken darüber bestehen, ob und gegebenenfalls wie der Betriebsrat hiebei einzubinden ist.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/27

27.04.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.