Rechtsprechung / Familienrecht

Keine längere Rekursfrist im Unterhaltsexekutionsverfahren wegen nicht erforderlicher Vollstreckbarerklärung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

EuUVO: Art 17

EO: §§ 65, 78, 411 Abs 1 (= § 84 Abs 1 alt)

ZPO: § 521

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Artikel-Nr.
Zak 2017/186

11.04.2017
Heft 6/2017