Artikelrundschau Mai 2018 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Keine Mehrzahl von Geschäftsbetrieben bei einem gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art möglich (Hammerl, RdW 2018/305, S. 392)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) sei nur dann gemeinnützig, wenn dessen Tätigkeit die Voraussetzungen für einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb erfülle. Werde von der KöR eine weitere Einrichtung im Zusammenhang mit dem gemeinnützigen BgA unterhalten, könne diese keinen Geschäftsbetrieb des gemeinnützigen BgA darstellen. Es lägen entweder zwei selbstständige BgA vor, deren Gemeinnützigkeit isoliert zu beurteilen sei, oder beide Einrichtungen stellten einen einheitlichen BgA in Form eines Mischbetriebes dar, für den die Gemeinnützigkeit gesamthaft zu prüfen sei.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/592

24.08.2018
Heft 15-16/2018