Ausgehend von der ersten Entscheidung des OGH zur Bonitätsprüfung nach § 7 VKrG geht der Autor auf Fragen hinsichtlich des Prüfungsanlasses und -gegenstands sowie auf die Rechtsfolgen einer Prüfpflichtverletzung ein. Er analysiert, ob sich die gewonnenen Erkenntnisse auch auf die Parallelregelung in § 9 HIKrG übertragen lassen.
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