Literaturübersicht / Schadenersatz

Kepplinger, Schadenersatzverjährung bei Haftung für fremdes Verhalten, ÖJZ 2016/85, 629.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach hA hängt der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB für Schadenersatzansprüche nicht von der Kenntnis des tatsächlichen Schädigers, sondern des Ersatzpflichtigen ab. Der Autor stimmt dieser Auffassung für jene Fälle zu, in denen dem Schädiger zwar ein Ersatzpflichtiger, nicht jedoch der tatsächliche Schädiger bekannt ist. Im umgekehrten Fall sollte die Verjährung seiner Meinung nach jedoch bereits mit der Kenntnis des tatsächlichen Schädigers zu laufen beginnen. Es sei dem Geschädigten zumutbar, Ersatzpflichtige, denen die schädigende Handlung - zB aufgrund der Gehilfenhaftung - zurechenbar ist, mit anwaltlicher Beratung innerhalb der bereits laufenden Verjährungsfrist zu ermitteln.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2016/532

02.08.2016
Heft 14/2016