Gesellschafts- und Steuerrecht

KESt-Zuflussfiktion bei einer verdeckten Gewinnausschüttung an den beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer durch bloße Fälligkeit oder Buchung?

RA StB Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc / RA Mag. Marco Thorbauer / Mag. Stefan Egger

Verdeckte Gewinnausschüttungen einer GmbH, etwa in Form von zu hohen Provisionszahlungen, müssen nach dem VwGH ihrem beherrschenden GmbH-Gesellschafter nicht tatsächlich ausbezahlt werden, um eine KESt-Einbehaltungspflicht auszulösen. Vielmehr führt bereits die Fälligkeit derartiger "Leistungen" ohne tatsächliche Auszahlung laut VwGH zum steuerpflichtigen Zufluss an den Gesellschafter (dry-income-Problematik). Im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers könnte neben der Fälligkeit auch die bloße Buchung einer fremdunüblichen "Leistungsvergütung" nach der Rsp einen Zufluss ohne tatsächliche Auszahlung auslösen. Zur Begründung knüpft der VwGH jeweils an das Gesellschaftsrecht an (Durchsetzbarkeit einer Weisung des beherrschenden Gesellschafters in der Generalversammlung, Befugnis zur Auszahlung als Gesellschafter-Geschäftsführer), ohne allerdings auf das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr einzugehen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2023/26

30.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Tobias Hayden

RA StB Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc, ist Rechtsanwalt bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und Steuerberater bei Haimerl Hörler Wirtschaftsprüfer Steuerberater GmbH.

Marco Thorbauer

RA Mag. Marco Thorbauer ist Rechtsanwalt bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht.

Stefan Egger

Mag. Stefan Egger ist Associate bei Schönherr Rechtsanwälte mit Fokus auf nationales und internationales Steuerrecht.