Im vorliegenden Erlass behandelt das BMF folgende Themen: Wirkung eines Zolltarifbescheids für die NoVA, Bestimmung der NoVA im Falle der Differenzbesteuerung bei Fahrzeugen aus dem übrigen Gebiet der Union, NoVA-Befreiung für Vorführkraftfahrzeuge (§ 3 Z 3 NoVAG), Nachweispflicht iZm der NoVA-Vergütung beim Export, Rückvergütung gem § 6 Abs 7 NoVAG zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und Höhe des Abzugspostens gem § 6 Abs 3 NoVAG. Erlass des BMF 11. 12. 2017, BMF-010220/0208-IV/5/2017.
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