Mit der Vereinbarung von All-in-Gehältern und Überstundenpauschalien wird in der betrieblichen Praxis zumeist das Ziel verfolgt, die Überstundenabrechnung zu vereinfachen. Leider gelingt das nicht immer. Denn oftmals werfen derartige Pauschalierungsvereinbarungen schwierige arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Problemstellungen auf.
Der folgende 2-teilige Praktiker-Beitrag beantwortet die Frage, ob und in welcher Weise das konkrete Überstundenentgelt aus All-in-Gehältern und Überstundenpauschalien "herausgeschält" werden kann.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.