§ 12 Abs 2 GBG fordert die genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen von Dienstbarkeiten, die auf einen Liegenschaftsteil beschränkt sind. Nach Ansicht der Autoren muss ein Lageplan mit Bezug zum System der Landvermessung erstellt und in die Urkundensammlung aufgenommen werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.