Revision & Kontrolle

Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen - ein Vergleich nationaler und internationaler Vorschriften

Mag. Alfred Ripka / Prof. (FH) Mag. Peter Meiregger

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer war bislang vorwiegend nationalen Regelungen unterworfen, hat aber nunmehr zunehmend auch internationale Vorschriften zu beachten. Mit dem durch das URÄG 20081) eingeführten § 269a UGB wurden die Voraussetzungen geschaffen, die International Standards on Auditing (ISA) für Abschlussprüfungen nach UGB verpflichtend anzuwenden. Diese würden bei einer Übernahme auf EU-Ebene österreichische Vorschriften in weiten Teilen ablösen. Der nachfolgende Artikel soll die Auswirkungen einer Übernahme der ISA in europäisches Recht auf die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen erläutern und bestehende Unterschiede zur Rechtslage in Österreich nach dem URÄG 2008 aufzeigen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2009/9

27.01.2009
Heft 1/2009
Autor/in
Peter Meiregger

Prof. (FH) Mag. Peter Meiregger ist Studiengangsleiter des Studiengangs Rechnungswesen & Controlling der FH CAMPUS 02 - Fachhochschule der Wirtschaft und Steuerberater in Graz. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgte eine Spezialisierung auf standortpolitisch relevante Fragestellungen der Rechnungslegung.

Alfred Ripka

Mag. Alfred Ripka, StB, ist im Bereich Wirtschaftsprüfung bei PricewaterhouseCoopers in der Steiermark tätig. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit setzt er sich insbesondere mit der Jahresabschlussprüfung nach österreichischen sowie internationalen Regelungen auseinander.