Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer war bislang vorwiegend nationalen Regelungen unterworfen, hat aber nunmehr zunehmend auch internationale Vorschriften zu beachten. Mit dem durch das URÄG 20081) eingeführten § 269a UGB wurden die Voraussetzungen geschaffen, die International Standards on Auditing (ISA) für Abschlussprüfungen nach UGB verpflichtend anzuwenden. Diese würden bei einer Übernahme auf EU-Ebene österreichische Vorschriften in weiten Teilen ablösen. Der nachfolgende Artikel soll die Auswirkungen einer Übernahme der ISA in europäisches Recht auf die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen erläutern und bestehende Unterschiede zur Rechtslage in Österreich nach dem URÄG 2008 aufzeigen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.