Thema

Konkurrenz und Berechtigung von Rücktrittserklärungen am Beispiel der §§ 1170b und 918 ABGB

Mag. Philipp Szelinger

Pacta sunt servanda - Auswege von diesem Grundsatz sind vor allem bei langfristigen Zielschuldverhältnissen ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit, wie sie bspw in der Bauwirtschaft gang und gäbe sind, von großer Bedeutung. Durch die Implementierung des § 1170b ABGB, der den Werkunternehmer bei Bauverträgen zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Werkbesteller dessen Forderung zur Leistung einer Sicherstellung nicht nachkommt, ist vor nunmehr bereits mehr als zehn Jahren ein neuer "Ausweg" beim (Bau-)Werkvertrag hinzugekommen.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/424

25.07.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Philipp Szelinger

Mag. Philipp Szelinger ist Rechtsanwaltsanwärter im Immobilien- und Baurechtsteam bei Wolf Theiss in Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung von Bauvorhaben, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Hochbau.