Gesellschafts- und Steuerrecht

Konsequenzen bei einem im Ausland ansässigen nicht ausreichend tätigen Prüfungsausschuss des Mutterunternehmens für das inländische verbundene Unternehmen

MMag. Hans-Georg Panzirsch / Dr. Robert Reiter, WP / StB, CPA

Das URÄG 2008 sieht bei 100%igen Beteiligungen an einer Tochtergesellschaft die Möglichkeit der Befreiung des Prüfungsausschusses für diese vor, wenn bei der Muttergesellschaft ein gleichwertiger Prüfungsausschuss eingerichtet ist. Der Artikel soll die Voraussetzungen der Befreiung erläutern und die Konsequenzen bei Nichtvorliegen einer Gleichwertigkeit des ausländischen Prüfungsausschusses darstellen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2011/12

23.02.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Robert Reiter

Dr. Robert Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA (US), Mitglied im Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Mitglied im AFRAC.