Die Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalverzinsung hat die Diskussion über alternative Ertragsbesteuerungen wieder in Gang gesetzt. Eine Möglichkeit ist die Einführung des Cash-flow als Ertragsteuerbemessungsgrundlage.
Das Konzept einer Cash-flow-Steuer wird seit den sechziger Jahren vor allem im angloamerikanischen Sprachraum erörtert. In letzter Zeit mehren sich aber auch hierzulande die Beiträge zum Themenkreis „Konsumorientierte Steuersysteme“.
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