Der Beitrag behandelt die Frage, ab welchem Zeitpunkt Anschaffungsnebenkosten vorliegen, die einem nachfolgenden Anschaffungsvorgang zuzurechnen sind.
Die X-GmbH erwirbt Ende 2017 das wirtschaftliche Eigentum an 100 % der Anteile an der Z-GmbH. Vor dem Erwerb erfolgte eine Due Diligence, auf deren Basis die endgültige Kaufentscheidung gefallen ist. Mit einem Letter of Intent wurde vor Durchführung der Due Diligence das Interesse am Erwerb der Anteile der Z-GmbH schriftlich bekundet und auch eine Bandbreite für den Kaufpreis fixiert. Die Kosten der Due Diligence betrugen 100.000 €.
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