Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Kosten der Due Diligence - Bestandteil der Anschaffungskosten oder sofortiger Aufwand

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage, ab welchem Zeitpunkt Anschaffungsnebenkosten vorliegen, die einem nachfolgenden Anschaffungsvorgang zuzurechnen sind.

Die X-GmbH erwirbt Ende 2017 das wirtschaftliche Eigentum an 100 % der Anteile an der Z-GmbH. Vor dem Erwerb erfolgte eine Due Diligence, auf deren Basis die endgültige Kaufentscheidung gefallen ist. Mit einem Letter of Intent wurde vor Durchführung der Due Diligence das Interesse am Erwerb der Anteile der Z-GmbH schriftlich bekundet und auch eine Bandbreite für den Kaufpreis fixiert. Die Kosten der Due Diligence betrugen 100.000 €.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/82

28.12.2017
Heft 12/2017
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.