Der Dienstnehmer leistet für die Privatnutzung des Firmen-Pkw an den Dienstgeber einen Kostenbeitrag.
Mit dem Urteil vom 12. 11. 2020, Ra 2019/15/0133 (ARD 6732/14/2021) stellte der VwGH nun klar,
in welchen Jahren von welcher Rechengrößeder Kostenbeitrag abzuziehen ist. Da die Finanz die Sachbezugswerteverordnung mit Wirkung ab dem 1. 1. 2019 geändert hat, gelten - so der VwGH - unterschiedliche Berechnungsmethoden.
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