Mit V der FMA ist die GroßkreditevidenzaustauschV an die Änderungen durch die VO (EU) 575/2013 und die RL 2013/36/EU (CRR; CRD IV) angepasst worden (BGBl II 2013/256). Im Wesentlichen wird die Terminologie der V an den neuen Aufsichtsrahmen angepasst (so wird insb der Begriff Großveranlagung durch den Begriff Großkredit ersetzt; vgl auch den Begriff "Kreditregister" in § 75 BWG BGBl I 2013/184). Daher wurden Titel und materielle Bestimmungen der V ohne substanzielle Änderungen novelliert.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.