Buchhaltung und Bilanzierung / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Kriterien für die handels- und steuerrechtliche Bildung einer Pensionsrückstellung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Für einen 72-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH soll aufgrund eines im Jahr 1995 abgeschlossenen Vertrages erstmals im Jahresabschluss 1995 eine Pensionsrückstellung gebildet werden.

Der der Pensionsrückstellung zugrunde liegende Vertrag sieht vor, dass der Geschäftsführer das Recht auf jederzeitige Beendigung der Geschäftsführertätigkeit und Pensionierung durch die GmbH hat.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 145

20.05.1996
Heft 5/1996
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.