Fachliteratur / Aufsätze / Kreditschutz

Kronthaler, Wer trägt die Kosten für die Ausstellung der Löschungsquittung? Zak 2016/660, 348

Bearbeiter: Werner Leber

Nach Ansicht des Verfassers trägt der Pfandgläubiger diese Kosten, sofern keine abweichende Parteienübereinkunft vorliegt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/302

31.12.2016
Heft 6/2016