Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2017 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 27. 10. 2016, BMF-010222/0065-VI/7/2016.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2017 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 116,58 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.742,98 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2017 herangezogen).
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