Am 30. 1. 2008 wurde im Bundeseinigungsamt der BAGS-KV 2008 gesatzt.
Die Satzung gilt rückwirkend mit 1. 1. 2008 für alle Betriebe, die zwar in der Branche tätig (entsprechend dem Geltungsbereich der Satzung), aber nicht Mitglied in der Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialbereich (=BAGS) sind.
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