Der umfangreiche EStR-Wartungserlass 2018 widme sich einigen landwirtschaftlichen Zweifelsfragen. Einkommensteuerbescheide, die noch auf Basis alter Einheitswertbescheide ergangen seien, seien auf die neu festgestellten Einheitswertbescheide aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Hauptfeststellung 2014 bzw nachfolgende Wertfortschreibungsbescheide zu berichtigen.
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