Gesellschafts- und Steuerrecht

Latente Steuern auf den Zinsvortrag iSd § 12a KStG

StB Elisabeth Höltschl, MSc / Dr. Karl Stückler, LLB, BSc

Mit 1. 1. 2021 ist § 12a KStG in Kraft getreten, der den Abzug eines Zinsüberhangs iSd § 12a Abs 3 KStG nur im Ausmaß von 30 % des steuerlichen EBITDA zulässt. Ein Zinsüberhang, der im laufenden Wirtschaftsjahr nicht abgezogen werden kann, ist auf Antrag als Zinsvortrag vortragsfähig und erhöht den Zinsaufwand in den Folgejahren. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Zins- und EBITDA-Vorträgen iSd § 12a KStG auf die Bilanzierung von latenten Steuern nach § 198 Abs 9 und 10 UGB.1

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Artikel-Nr.
RWZ 2021/10

02.03.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Elisabeth Höltschl

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.