Rechnungswesen

Latente Steuern in der Handelsbilanz - Sonderprobleme beim Zusammentreffen zeitlich begrenzter und unbegrenzter Differenzen

Alois Pircher / Rainer Partl

Für den Einzelabschluß von Kapitalgesellschaften besteht die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für passive latente Steuern und ein Wahlrecht zur Berücksichtigung aktiver Abgrenzungsposten. Wird auf die Bildung einer aktiven Abgrenzung verzichtet, ist eine betragsmäßige Anhangangabe verpflichtend.

Das Problem der Abgrenzung latenter Steuern stellt sich, wenn Handelsbilanzgewinn und Steuerbilanzgewinn voneinander abweichen und somit der aus dem steuerlichen Ergebnis resultierende Ertragsteueraufwand in der Handelsbilanz in keinem sinnvollen und erklärbaren Zusammenhang zum veröffentlichten handelsrechtlichen Ergebnis steht.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 175

20.06.1999
Heft 6/1999
Autor/in
Alois Pircher

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alois Pircher ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und lehrt an den Universitäten in Innsbruck und Salzburg sowie an der Management-School Salzburg. Er ist Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Tirol und Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht.