Die Bilanzierung sowohl aktueller als auch latenter Ertragssteuern wird in einem eigenen Standard - IAS 12 - geregelt. Für die Bilanzierung latenter Steuern folgt der Standard dem sogenannten "Temporary Concept", dh, es wird in erster Linie auf die bilanziellen Differenzen und deren zukünftige Ergebniswirkung abgestellt, unabhängig von deren Entstehung in der Vergangenheit. Zusätzlich werden aber auch die zu erwartenden Steuervorteile aus Verlustvorträgen oder Steuerbegünstigungen als Vermögenswert erfasst.
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