Immer wieder würden Razzien der Finanzpolizei zu Beschwerden wegen behaupteter rechtswidriger verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt führen. Im besprochenen Fall stelle sich die Frage, ob die Bf überhaupt vom Einschreiten der Finanzpolizei betroffen sein konnte und daher die Möglichkeit einer Rechtsverletzung bestanden habe.
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