Fälle aus der Praxis

Liebhaberei bei Wohnungsvermietung durch eine GmbH

WP StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / WP StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB Mag. (FH) Peter Dietl

Im Rahmen der Liebhabereiverordnung wird geregelt, in welchen Fällen keine Einkünfte vorliegen, sondern die Tätigkeit als Liebhaberei anzunehmen ist. Demnach sind die aus der Liebhaberei resultierten Einkünfte ertragsteuerlich unbeachtlich. In einem jüngst ergangenen BFG-Urteil wurde abermals bestätigt, dass die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten sind. Der nachfolgende Artikel soll die ertragsteuerlichen Grundsätze der Liebhaberei beschreiben, wobei vor allem auf Kapitalgesellschaften bei der "kleinen" Wohnungsvermietung eingegangen wird.

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Artikel-Nr.
RWP 2018/2

02.02.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Peter Dietl

Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.