Unternehmensberichterstattung

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen iSd IAS 7 und die neuen Gliederungsvorschriften des IFRS 18 - Auswirkungen auf den Cashflow

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl / Mag. Manuela Baumgartner, MA

Die Gestaltung von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Reverse Factoring) kann zu einer intransparenten Darstellung der Finanzlage und einer schlechteren Vergleichbarkeit von Unternehmen führen. Ziel der neuen Angabeerfordernisse des IAS 7, welche seit Beginn 2024 verpflichtend anzuwenden sind, ist es, eine allfällige Intransparenz zu beseitigen bzw eindeutige Regelungen zu schaffen. Eine latente Intransparenz und fehlende Vergleichbarkeit ist auch mit der derzeitigen Darstellung der finanziellen Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung verbunden. Durch die Neuregelung des IFRS 18 (verpflichtend anzuwenden ab 1. Jänner 2027) erfolgt eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung in drei Kategorien, vergleichbar mit der Gliederung der Kapitalflussrechnung. Beide Neuerungen haben damit eine unmittelbare (IAS 7) und eine mittelbare (IFRS 18) Auswirkung auf die Erstellung von Geldflussrechnungen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/68

16.12.2024
Heft 12/2024
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Manuela Baumgartner

Mag. Manuela Baumgartner, MA ist Universitätsassistentin am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien. Davor war sie in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tätig und verfügt über langjährige Praxis in der Privatwirtschaft.