Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Liegenschaftserwerb und umweltschutzbedingte Sanierungsmaßnahmen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen zur Bildung einer Umweltschutzrückstellung, wobei insbesondere auf Fragen der Werterhellung und der Bewertung der Rückstellung sowie der Liegenschaft eingegangen wird.

Ein Unternehmer erwirbt im Jahr 2002 ein unbebautes Grundstück um 1.000. Laut Kaufvertrag ist eine allfällige Sanierung des Grund und Bodens aufgrund Kontamination (Untersuchungen wurden in Auftrag gegeben, endgültige Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor) vom Verkäufer zu tragen. Die im Jahr 2003 durchgeführten Bodenanalysen ergeben Hinweise auf eine Kontamination, deren (auch gesetzlich geforderte) Beseitigung voraussichtlich Kosten in Höhe von 2.500 verursacht. Die Umweltschutzbehörde wird von der Verunreinigung informiert, ein Bescheid auf Beseitigung derselben aber 2003 (noch) nicht erlassen. Käufer und Verkäufer vereinbaren 2003, dass der Käufer die Sanierung übernimmt, der Verkäufer die Kosten von 2.500 trägt und noch 2003 einen Betrag von 2.500 an den Verkäufer überweist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/35

19.05.2004
Heft 5/2004
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.